Führerschein
Wer erwartet sie nicht sehnsüchtig - die begehrte rosa
Scheckkarte für ein Stückchen mehr Freiheit.

Prinzipiell darfst du in Österreich ab dem 18.
Lebensjahr ein Auto lenken. Damit du in den Besitz eines
Führerscheins kommst, musst du eine Fahrschule – die mit
praktischer und theoretischer Prüfung abschließt (inkl.
Erste-Hilfe-Kurs) – besuchen.
Es gibt allerdings
eine Möglichkeit, schon früher mit dem Sammeln von praktischen
Erfahrungen anzufangen: den so genannten "L-17" (vorgezogene
Lenkberechtigung der Klasse
B).
ProbeführerscheinJeder
neue Führerschein (außer Klasse F) ist in den ersten zwei Jahren
ein Probeführerschein. Beim L17-Führerschein dauert die Probezeit
bis zum 20. Lebensjahr. Welche Führerschein-Klassen es gibt,
findest du hier:
http://www.help.gv.atVoraussetzungen:Mit
der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule darf
man frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige
Klasse oder Unterklasse geltenden Mindestalters
beginnen.
Die praktische Fahrprüfung kann
frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden. Mit der
Ausbildung kann bereits 6 Monate vorher begonnen werden. Weiters
muss die Verkehrszuverlässigkeit sowie körperliche und geistige
Reife gegeben sein.
Für die Antragsstellung
werden ein Passfoto, die Geburtsurkunde, die Bestätigung des
Wohnsitzes (Meldezettel) der letzten 5 Jahre, eventuell die
Heiratsurkunde sowie ein amtlicher Lichtbildausweis
benötigt.
Ausbildung:Die
Ausbildung kann man bei jeder Fahrschule in Österreich machen. Dort
kann man auch gleichzeitig den Führerscheinantrag stellen. Die
theoretische Schulung beträgt z.B. für den Führerschein der Klasse
B: 32 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst
Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr, Fahrten im
Schnellverkehr, sowie Nachtfahrten. Bei der praktischen Ausbildung
dauert die Vor- und Grundschulung zunächst 6 Unterrichtseinheiten,
darauf folgt die Hauptschulung, deren Anzahl abhängig vom
Fortschritt des/r Schülers/in ist. Anschließend erfolgt eine
Perfektionsschulung von 5 Unterrichtseinheiten sowie 1
Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung.
Die
Adressen von Fahrschulen in Salzburg findest du hier:
Fahrschulen Salzburg:
http://www.fahrschulen.co.at/Kosten:Die Ausbildungskosten der verschiedenen Fahrschulen variiren stark. Durchschnittlich kostet die Ausbildung für den Führerschein B in einer Fahrschule zwischen EUR 960,- und EUR 1.500,-. Ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle. Zusätzliche Kosten die nicht in den Ausbildungskosten enthalten sind:
- Führerscheingebühr (ohne Arzt- und Prüfungsgebühren): EUR 60,50
- Kosten für das ärztliche Gutachten: EUR 29,-
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. EUR 39,-
- Theoretische Prüfung: EUR 8,20
- Praktische Prüfung: EUR 32,70
Einen genauen Kostenvergleich der Arbeiterkammer findest du hier
als
PDF zum Downloaden.
L17
(Führerschein mit 17) – Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse
BIm Rahmen der "vorgezogenen
Lenkberechtigung der Klasse B" (Führerschein mit 17) kannst du
bereits mit dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klasse B
erlangen. Mit der Ausbildung kannst du nach deinem 16. Geburtstag
beginnen.
Einen Teil der Ausbildung musst du in
der Fahrschule absolvieren, den anderen Teil kannst du mit einer
berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freunde und
Freundinnen) im privaten Rahmen durchführen. Dazu muss die
Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde
einholen.
WICHTIG: Österreichische L17-Führerscheinbesitzer, die noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen in Deutschland keinen PKW lenken, wenn kein Wohnsitz in Deutschland begründet wurde!
Mehrphasen-Ausbildung:
Nach der Führerscheinprüfung
müssen innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit drei Fortbildungen
besucht werden.
z.B. Fortbildung für die
Klasse B:
- Erste Perfektionsfahrt: etwa
drei Monate nach Führerscheinerwerb mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer
- Fahrsicherheitstraining mit
verkehrspsychologischem Teil nach weiteren drei Monaten
- Zweite Perfektionsfahrt: nach
weiteren drei Monaten
Wenn die Ausbildungsphasen
nicht zeitgerecht absolviert werden, kann es zu einem Führerscheinentzug
kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung,
Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.
Wissenswert:
Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug und du nimmst
damit am Straßenverkehr teil. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem
Rad fährt, riskiert auch die Fahrerlaubnis zu verlieren bzw. den
Führerscheinentzug für Kraftfahrzeuge.
Handygespräche ohne Freisprecheinrichtung sind im Auto
verboten. Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben. Weiters sind alle
Nebentätigkeiten am Steuer verboten. Fahre aufmerksam und konzentriert. Das
heißt, auch wenn du übermüdet bist, kann das Einfluss auf deine Reaktionsfähigkeit
haben. Wenn du Medikamente nimmst, stelle sicher, dass sie nicht deine
Reaktionsfähigkeit beeinflussen.
Mehr Infos zur
Führerscheinausbildung:
aktualisiert Februar 2012, akzente Jugendinfo