Führerschein

Wer erwartet sie nicht sehnsüchtig - die begehrte rosa Scheckkarte für ein Stückchen mehr Freiheit.

Prinzipiell darfst du in Österreich ab dem 18. Lebensjahr ein Auto lenken. Damit du in den Besitz eines Führerscheins kommst, musst du eine Fahrschule – die mit praktischer und theoretischer Prüfung abschließt (inkl. Erste-Hilfe-Kurs) – besuchen.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, schon früher mit dem Sammeln von praktischen Erfahrungen anzufangen: den so genannten "L-17" (vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B).

Probeführerschein

Jeder neue Führerschein (außer Klasse F) ist in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein. Beim L17-Führerschein dauert die Probezeit bis zum 20. Lebensjahr. Welche Führerschein-Klassen es gibt, findest du hier: http://www.help.gv.at

Voraussetzungen:
Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule darf man frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse oder Unterklasse geltenden Mindestalters beginnen.
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann bereits 6 Monate vorher begonnen werden. Weiters muss die Verkehrszuverlässigkeit sowie körperliche und geistige Reife gegeben sein.
Für die Antragsstellung werden ein Passfoto, die Geburtsurkunde, die Bestätigung des Wohnsitzes (Meldezettel) der letzten 5 Jahre, eventuell die Heiratsurkunde sowie ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
 
Ausbildung:
Die Ausbildung kann man bei jeder Fahrschule in Österreich machen. Dort kann man auch gleichzeitig den Führerscheinantrag stellen. Die theoretische Schulung beträgt z.B. für den Führerschein der Klasse B: 32 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr, Fahrten im Schnellverkehr, sowie Nachtfahrten. Bei der praktischen Ausbildung dauert die Vor- und Grundschulung zunächst 6 Unterrichtseinheiten, darauf folgt die Hauptschulung, deren Anzahl abhängig vom Fortschritt des/r Schülers/in ist. Anschließend erfolgt eine Perfektionsschulung von 5 Unterrichtseinheiten sowie 1 Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung.

Die Adressen von Fahrschulen in Salzburg findest du hier:
Fahrschulen Salzburg: http://www.fahrschulen.co.at/

Kosten:
Die Ausbildungskosten der verschiedenen Fahrschulen variiren stark. Durchschnittlich kostet die Ausbildung für den Führerschein B in einer Fahrschule zwischen EUR 960,- und EUR 1.500,-. Ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle. Zusätzliche Kosten die nicht in den Ausbildungskosten enthalten sind:
  • Führerscheingebühr (ohne Arzt- und Prüfungsgebühren): EUR 60,50
  • Kosten für das ärztliche Gutachten: EUR 29,-
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. EUR 39,-
  • Theoretische Prüfung: EUR 8,20
  • Praktische Prüfung: EUR 32,70
 Einen genauen Kostenvergleich der Arbeiterkammer findest du hier als PDF zum Downloaden.

L17 (Führerschein mit 17) – Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B

Im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B" (Führerschein mit 17) kannst du bereits mit dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klasse B erlangen. Mit der Ausbildung kannst du nach deinem 16. Geburtstag beginnen.
Einen Teil der Ausbildung musst du in der Fahrschule absolvieren, den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freunde und Freundinnen) im privaten Rahmen durchführen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde einholen.
WICHTIG: Österreichische L17-Führerscheinbesitzer, die noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen in Deutschland keinen PKW lenken, wenn kein Wohnsitz in Deutschland begründet wurde!

Mehrphasen-Ausbildung:

Nach der Führerscheinprüfung müssen innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit drei Fortbildungen besucht werden.

z.B. Fortbildung für die Klasse B:

  • Erste Perfektionsfahrt: etwa drei Monate nach Führerscheinerwerb mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer
  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil nach weiteren drei Monaten
  • Zweite Perfektionsfahrt: nach weiteren drei Monaten

Wenn die Ausbildungsphasen nicht zeitgerecht absolviert werden, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.

Wissenswert:

Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug und du nimmst damit am Straßenverkehr teil. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Rad fährt, riskiert auch die Fahrerlaubnis zu verlieren bzw. den Führerscheinentzug für Kraftfahrzeuge.

Handygespräche ohne Freisprecheinrichtung sind im Auto verboten. Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben. Weiters sind alle Nebentätigkeiten am Steuer verboten. Fahre aufmerksam und konzentriert. Das heißt, auch wenn du übermüdet bist, kann das Einfluss auf deine Reaktionsfähigkeit haben. Wenn du Medikamente nimmst, stelle sicher, dass sie nicht deine Reaktionsfähigkeit beeinflussen.



Mehr Infos zur Führerscheinausbildung
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aktualisiert Februar 2012, akzente Jugendinfo
 
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