Wer kann Zivildienstpflichtige ins Ausland entsenden?
Zivildienstpflichtige können nur durch eine vom Bundesministerium für Inneres anerkannte Trägerorganisation für den Auslandsdienst entsandt werden. Als Träger kommen nur Organisationen in Frage, diePersönliche Voraussetzungen der Auslandsdiener:
Es muss ein Bescheid vorliegen, dass die Zivildienstpflicht eingetreten ist. Liegt vor der Zuweisung des Zivildienstpflichtigen zum ordentlichen Zivildienst eine privatrechtliche Dienstvereinbarung zwischen dem Zivildienstpflichtigen und der Trägerorganisation zur unentgeltlichen Leistung eines durchgehend mindestens 12 Monate dauernden Dienstes im Ausland vor, so wird der Zivildienstpflichtige bis zur Vollendung seines 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen.
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